Zinsen: 5,25% p.a.
Laufzeit: 10 Jahre
Emissionsvolumen: 4.000.000€
Beteiligungsmöglichkeit: 500 - 25.000€
Zeichnungsberechtigte: zunächst nur natürliche Personen, deren Erst- oder Zweitwohnsitz sich in den deutschen PLZ-Ge bieten 46342 (Velen), 46354 (Südlohn), 46350 (Südlohn), 48703 (Stadtlohn), 48712 (Gescher) befindet
Gesamt
Bürgerbeteiligung für Windenergieanlagen in Südlohn
Die Stromerzeugung im Münsterland immer nachhaltiger – auch in Südlohn. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort leisten wir einen großen Beitrag zur Energiewende: Zurzeit entstehen im östlichen Gemeindegebiet im Bereich Lohner Heide/Brink insgesamt drei Windenergieanlagen, mit denen mehr als 10.000 Haushalte versorgt werden können. Die Bauarbeiten laufen aktuell, eine Inbetriebnahme der Anlagen ist Anfang 2025 geplant.
Alle Bürgerinnen und Bürger in Südlohn, Gescher, Stadtlohn und Velen profitieren ganz besonders. Sie können sich ab dem 9. September exklusiv per Nachrangdarlehen an dem Projekt beteiligen. Zur Verfügung stehen vier Millionen Euro Emissionsvolumen. Bis zum 7. Oktober können alle, die in Gebieten mit den Postleitzahlen 46354 (Südlohn), 48712 (Gescher), 48703 (Stadtlohn) und 46342 (Velen) wohnen, Anteile zwischen 500 und 25.000 Euro, jeweils in 500-Euro-Schritten, erwerben. Die Laufzeit der Anlage beträgt zehn Jahre. Der erworbene Anteil wird jährlich mit attraktiven 5,25 Prozent verzinst. Sollten nach vier Wochen nicht alle Anteile gezeichnet sein, haben auch Ökostromkundinnen und -kunden der Stadtwerke Münster die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Erst wenn alle Anteile gezeichnet sind, endet die Bürgerbeteiligung.
Weitere Informationen
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen wird der Stadtwerke Münster GmbH gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt am 9. September 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden.
Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.
So einfach geht‘s
Schritt 1: Benutzerkonto erstellen
Sie geben uns Ihre E-Mail-Adresse und legen einen Benutzernamen fest. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit Aktivierungslink. Nach dem Klick auf den Aktivierungslink vergeben sie Ihr Passwort und vervollständigen Ihre persönlichen Daten.
Schritt 2: Vertrag online abschließen
Wir schicken Ihnen Vertragsformulare per E-Mail zu. Sie prüfen diese Vertragsformulare aufmerksam. Sie schließen den Zeichnungsvertrag verbindlich ab.
Schritt 3: Investieren und profitieren
Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen per E-Mail, überweisen den Darlehensbetrag und freuen sich über Ihre jährliche Zinszahlung!