Zinsen: 4% p.a.
Laufzeit: 10 Jahre
Emissionsvolumen: 2.250.000€
Zeichnungsberechtigte: Bevorzugt zeichnungsberechtigt sind Menschen, die in den PLZ-Gebieten 32657 (Lemgo) und 32791 (Lage) wohnen. Sollte das Emissionsvolumen nach drei Wochen nicht ausgeschöpft sein, wird die Bürgerbeteiligung für alle Privatkundinnen und -kunden Strom der Stadtwerke Münster geöffnet.
Gesamt

Ab 11. Mai mitmachen und profitieren

Die Stadtwerke Münster haben in den vergangenen Monaten auf einer Fläche bei Lemgo-Lieme eine Windenergieanlage errichtet. In den kommenden Wochen geht sie in den regulären Betrieb und produziert jährlich Strom für etwa 3.500 Haushalte.
Davon profitiert nicht nur das Klima, sondern auch die Menschen in Lemgo und Lage: Ab Montag, 11. Mai, startet eine Bürgerbeteiligung, bei der sie sich mit Anteilen zwischen 500 und 25.000 Euro beteiligen können, jeweils in 500-Euro-Schritten. Die Laufzeit der Geldanlage beträgt 10 Jahre. Der erworbene Anteil wird jährlich mit attraktiven 4 Prozent verzinst.
Wer zeichnen möchte, muss seinen Erst- oder Zweitwohnsitz in den PLZ-Gebieten 32657 (Lemgo) oder 32791 (Lage) haben. Sollten nach drei Wochen nicht alle Anteile gezeichnet sein, haben auch Privatkundinnen und -kunden Strom der Stadtwerke Münster die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Erst wenn alle Anteile gezeichnet sind, endet die Bürgerbeteiligung.
Weitere Informationen
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen Windenergieprojekt Lemgo wird der Emittentin Stadtwerke Münster GmbH gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im Mai 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Das VIB wird mindestens einen Tag vor Beginn des öffentlichen Angebots veröffentlicht.
So einfach geht‘s

Schritt 1: Benutzerkonto erstellen
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Schritt 2: Vertrag online abschließen
Wir schicken Ihnen Vertragsformulare per E-Mail zu. Sie prüfen diese Vertragsformulare aufmerksam. Sie schließen den Zeichnungsvertrag verbindlich ab.

Schritt 3: Investieren und profitieren
Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen per E-Mail, überweisen den Darlehensbetrag und freuen sich über Ihre jährliche Zinszahlung!